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Baubeschreibung
Immer mehr Bauherren entscheiden sich für die schlüsselfertige Errichtung einer Immobilie durch einen Bauträger oder Generalübernehmer. Der Bauherr ist hierbei oft nicht in der Lage das Baugeschehen zu überblicken und die erbrachte Leistung der am Bau beteiligten Planer und Baufirmen hinsichtlich der Qualität und der vereinbarten Art und Güte (Standard, zugesicherte Eigenschaften, etc.) zu überprüfen und technisch abzunehmen. Deshalb ist die Hinzuziehung eines sachverständigen Architekten zu Beratung, zur Oberbauleitung und zur Qualitätssicherung bei der Abnahme geeignet, die Interessen des Bauherren zu wahren, Mängel und Kosten neutral zu bewerten und moderierend in den Bauprozess einzuwirken.
Vertragsgrundlage ist die Bau- bzw. Leistungsbeschreibung. Je ausführlicher die vertraglich vereinbarten Bauleistungen und die Ausführungsstandards beschrieben werden, desto geringer ist die Gefahr für kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung über die vereinbarte Art und Güte.
In der Baubeschreibung sollten die wesentlichen Merkmale eines zu errichtenden Gebäudes festgehalten werden. Oft werden nur allgemeine Festlegungen getroffen, die bei der späteren Bauausführung zwischen den Bauherren und der Bauträger bzw. Baufirma zu Streitigkeiten über den vereinbarten technischen Standard führen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat zur Erhöhung der Markttranzparenz bei Hausangeboten mit der “Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen entwickelt und deren Anwendung empfohlen. Sie stellen eine wichtige Verbraucherinformation dar und erhöhen den Verbraucherschutz.
Bauinteressenten sollten die Hausangebote und deren Informationsgehalt mit den Mindestanforderungen an eine Baubeschreibung vergleichen. Die Baubeschreibung soll Umfang der Leistungen, Planung und Bauausführung, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie den technischen Ausstattungsgrad eindeutig zu beschreiben. Nur dann werden Angebotspreise vergleichbar. Oft stellt sich ein vermeintlich günstiges Angebot als teure Lösung heraus.
Gern sind wir bei der Aufstellung einer fachgerechten Baubeschreibung behilflich bzw. unterstützen Sie bei der Angebotsprüfung!
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